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Software Lizenz
DER AUTOR HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER
VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN
IHM WENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN
NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER
HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.

DER AUTOR IST NICHT VERPFLICHTET TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG ZU LEISTEN,
DIESE ERFOLGT VOM AUTOR AUF FREIWILLIGER BASIS.


I. Nutzung
Sie dürfen das Programm (die Software) zeitlich unbegrenzt kostenlos verwenden.

II. Haftung
Der Autor haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden,
die durch das Benutzen der Software entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Autors, seiner Erfüllungsgehilfen
oder seiner gesetzlichen Vertreter.

III. Eigentum
Die Software und die Dokumentation sind Eigentum des Autors. Veränderungen an der
Software, der Dokumentation sowie am Verteilungsarchiv sind strengstens verboten
und verletzen das Urheberecht des Autors.

IV. Weitergabe
Die Software darf, sofern möglich, beliebig oft vervielfältigt und/oder weitergegeben werden.
Hierbei ist stets ein Hinweis auf den Autor der Software bei zu behalten.

V. Lizenzdauer
Der Autor verkauft lediglich zeitlich begrenzte Lizenzen.
Die Laufzeit einer Lizenz wird vom Autor festgelegt und kann von diesem beliebig verändert werden. Bereits laufende Lizenzen werden von einer Änderung während ihrer Laufzeit ausgeschloßen. Der Nutzer ist vor und nach einer Lizenz berechtigt die Software zu nutzen, allerdings wieder nur in einem vom Autor festgelegten Rahmen.

VI. Wichtig
Sollten Sie einem dieser Punkte nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht
installieren und dürfen die Software nicht verwenden.

VII. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist, soweit zulässig, Hamburg. Es gilt ausschließlich
Deutsches Recht.


Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Teilnichtigkeit führt nicht zur
Nichtigkeit der gesamten Nutzungsbedingungen. Die Parteien verpflichten sich für
den Fall der Teilnichtigkeit/Unwirksamkeit einzelner Bedingungen, eine wirksame
Regelung zu finden, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.


Zuletzt bearbeitet von
Kubwa

Freitag, 02. April 2010 - 09:41
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